Die Mitbieter auf ein Grundstück abzuschrecken, indem man das Anwesen schlechtredet, kann den Zuschlag bei einer Versteigerung kosten. Der BGH bestätigte, dass ein Ehemann die Haushälfte seiner geschiedenen Frau nicht bekommt: Anhaltspunkte für eine Manipulation der Versteigerung reichten.
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