Montag, 28.10.2024
Klausel zu Aufwendungsersatz ging zu weit: Maklerin geht leer aus

Pech für eine  Immobilienmaklerin: Weil der "Aufwendungsersatz" ihren AGB zufolge auch Bürokosten umfassen sollte, bekommt sie nun gar keinen Lohn für ihre Tätigkeit. Denn: Die ganze Klausel sei nichtig, entschied das OLG Frankfurt a.M.

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