Der Neurostimulationsanzug soll die geschwächte Muskulatur aktivieren, ist jedoch als Behandlungsmethode für MS noch nicht anerkannt. Deshalb muss die Krankenkasse nicht zahlen, hat das LSG Niedersachsen-Bremen entschieden.
Mehr lesenPflichtversicherte Betriebsrentner und -rentnerinnen werden seit 2020 bei den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung durch einen Freibetrag entlastet. Für freiwillig Versicherte gilt der Freibetrag hingegen nicht. Laut BSG führt das nicht zu einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung.
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