Fehlende Verhältnismäßigkeitsprüfung, unzulässiges Nachschieben von Gründen: Die Telekommunikationsüberwachung des Pressetelefons der "Letzten Generation" war wohl verfassungswidrig. Das jedenfalls meint der DAV. Er hält die Verfassungsbeschwerde eines betroffenen Journalisten für begründet.
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