Das BVerfG hält die kirchliche Selbstbestimmung hoch, die der EuGH zuvor eingeschränkt hatte. Ein neuer Ultra-vires-Skandal? Zum Glück nicht, denn Karlsruhe windet sich geschickt aus der Bredouille.
Mehr lesenDas Erzbistum Köln muss eine Mitarbeiterin in leitender Stellung in ein beamtenähnliches Verhältnis übernehmen und Vergütung nachzahlen. Das LAG Köln verwies auf den Gleichbehandlungsgrundsatz und verneinte, das der Generalvikar des Bistums in freiem Ermessen entscheiden darf.
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