Das BVerfG hat zwei Verfassungsbeschwerden von Elternteilen nicht zur Entscheidung angenommen, die konkrete Regelungen zum Umgang mit ihren Kindern verlangten. Die Richterinnen und Richter betonen: Der Verzicht auf eine Regelung kann zulässig sein – wenn er dem Kindeswohl entspricht.
Mehr lesenEs kommt vor, dass ein betreuender Elternteil sein Kind so beeinflusst, dass es den Umgang mit dem anderen Elternteil ablehnt. Das rechtfertigt es aber nicht, das Kind in einem Heim unterzubringen, um die Kontaktverweigerung zu beenden, so das OLG Frankfurt a.M.
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