Das VG Karlsruhe hat trotz des Abstandsgebots eine Wettvermittlungsstelle in der Nähe einer Grundschulturnhalle zugelassen. Der Grund: Außerhalb der Schulzeiten wird sie für den Vereinssport genutzt, wobei sich das Angebot an alle Altersgruppen richtet, nicht gezielt an Kinder und Jugendliche.
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