Gleich zweimal ging ein Arbeitnehmer aus Köln trotz gelben Scheins zu einer Karnevalsveranstaltung. Drei Kündigungen waren die Folge, eine davon fristlos. Das LAG Köln hat nun alle Kündigungen kassiert. Der Arbeitgeber hätte dem Jecken mehr nachweisen müssen.
Mehr lesenVor kurzem empfingen VG und FG Köln das Kölner Dreigestirn. Normalerweise beschäftigt die Justiz sich mit Karneval aber eher, wenn es Ärger gab. Martin W. Huff sammelt seit vielen Jahren Urteile rund um die die fünfte Jahreszeit. Spoiler: Es sind gefährliche Tage, und im Zweifel ist man selbst schuld.
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