Montag, 10.1.2022
"Lebenslang" für Mord aus kannibalistischen Motiven

Ein 42-jähriger Berliner muss wegen Mordes und Störung der Totenruhe lebenslang in Haft. Das Landgericht Berlin stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. Es befand den Angeklagten für schuldig, am 06.09.2020 in seiner Berliner Wohnung einen 43-jährigen Mann getötet zu haben, um durch die Tötung sexuelle Befriedigung zu erlangen und Teile der Leiche anschließend zu verspeisen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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