Wer gegen seine Klausuren remonstriert, kann trotzdem im Eilverfahren zur mündlichen Prüfung im zweiten Staatsexamen zugelassen werden, sagt das OVG Lüneburg. Die Prüfungskommission könne die Leistung schließlich auch ohne Klausurnoten bewerten.
Mehr lesenEine Auschwitz-Karikatur ist strafbar, sagt der BGH. Warum und wo bleibt dabei die Meinungsfreiheit? Außerdem geht es um neuerliche Eskalationen zwischen Trump und den Organen des Rechtsstaats, den Haftbefehl gegen Netanjahu, ein umstrittenes UN-Hilfswerk und Stress im Examen.
Mehr lesenKnapp fünf Punkte im Ersten, aber zehn im Zweiten Examen – und das, während gekaufte Lösungsskizzen kursierten. Das OVG Lüneburg ging dennoch nicht von einem Täuschungsversuch aus. Jetzt billigt auch das BVerwG der Frau, die nah dran war am Skandal um den korrupten Richter Jörg L., ihr Examen zu.
Mehr lesenWenn das Prüfungsamt glaubt, statt des Kandidaten habe sein Zwillingsbruder die Klausuren geschrieben, steht das Examen vor dem Aus. Wenn es nach einem Gutachten heißt, keiner der Brüder habe die Klausuren geschrieben, wird es absurd. Findet auch das BVerwG – und lässt den Jurastudenten bestehen.
Mehr lesen