Montag, 10.11.2025
Erst mit, dann ohne Höckernase: Schönheitschirurgin darf nicht in Instagram-Stories werben

Eine Schönheitschirurgin postete Instagram-Stories, die eine Patientin vor und nach der Entfernung ihrer Höckernase zeigen. Das OLG Frankfurt a.M. hält das für unzulässig, sieht sogar eine größere Gefahr als durch klassische Vorher/Nachher-Werbung.

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