Die Wohnung einer hochschwangeren, kurz vor einem Kaiserschnitt stehenden Frau und ihrer Familie sollte zwangsgeräumt werden, die Familie in eine Container-Notunterkunft. Das hat das BVerfG vorläufig gestoppt. Das AG hätte das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit berücksichtigen müssen.
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