Halloween-Deko: Auch Denkmäler dürfen gruselig sein
Ein Anwohner wollte die Stadt Herne zum Einschreiten gegen Gruseldeko in der unter Denkmalschutz stehenden Teutoburgia-Siedlung verpflichten. Das VG Gelsenkirchen lehnte seinen Eilantrag ab – ihm fehle die Antragsbefugnis.
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