Kann man einen Teil der Lohnkosten für einen Heizungstausch schon im Jahr vor der Leistungserbringung bezahlen, um auch in dem Jahr die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen mitzunehmen? Das funktioniert nicht, sagen das Finanzamt und das FG Düsseldorf.
Mehr lesenDie Leistungen eines Statikers unterliegen auch dann nicht der Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen, wenn diese für die Durchführung einer begünstigten Handwerkerleistung erforderlich waren. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 04.11.2021 entschieden. Ein Statiker erbringe ausschließlich Leistungen im Bereich der Planung und rechnerischen Überprüfung und sei nicht handwerklich tätig.
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