Ein Autofahrer will die Spur wechseln, entscheidet sich unvermittelt anders und schert wieder in die ursprüngliche Fahrbahn ein. Dabei bremst er heftig und es kommt zu einem Auffahrunfall. Das OLG Frankfurt a.M. hält den gegen den Auffahrenden sprechenden Anscheinsbeweis für entkräftet.
Mehr lesenHat ein aus Sicht des Autofahrers von links die Fahrbahn querender Fußgänger die Straße bereits betreten und ist noch in Bewegung, darf der Fahrer nicht in jedem Fall darauf vertrauen, der Passant werde auf der Mittellinie stehen bleiben und ihn vorbeilassen. Maßgeblich ist laut Bundesgerichtshof, ob der Fahrer an dessen verkehrsgerechtem Verhalten zweifeln musste. Dies sei der Fall, wenn der Fußgänger die Brücke rennend überquere, ohne anzuhalten.
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