Donnerstag, 27.7.2023
Keine persönliche Haftung für Unternehmenskartellbußen

Eine persönlichen Haftung von Vorstand und Geschäftsführer für Unternehmenskartellbußen ist laut Oberlandesgericht Düsseldorf ausgeschlossen. Die kartellrechtlichen Vorschriften sähen getrennte Bußgeldnormen vor. Ein Regress würde zudem den Sanktionszweck des Unternehmensbußgeldes gefährden. Die Revision wurde zugelassen.

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