Das FG Baden-Württemberg hat einem Eigentümer, der die neuen baden-württembergischen Bewertungsregelungen für verfassungswidrig hält, Eilrechtsschutz gegen seinen Grundsteuerwertbescheid versagt. Es fehle an einem berechtigten Aussetzungsinteresse, es bestünden aber auch keine verfassungsrechtlichen Zweifel.
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