Die Erwartung, dass sich die Betroffenen in Griechenland nur mit Schwarzarbeit durchschlagen können, reicht für ein Abschiebehindernis nicht aus. Das hat das BVerfG klargestellt.
Mehr lesenWegen der 2019 erfolgten Zurückweisung einer geflüchteten Türkin hat der EGMR Griechenland verurteilt: Zum damaligen Zeitpunkt habe es "Anzeichen für eine systematische Praxis" sogenannter Pushbacks gegeben und Griechenland damit gegen die EMRK verstoßen.
Mehr lesenEinem in Griechenland als international Schutzberechtigten anerkannten Afghanen wurde Eilrechtsschutz gegen die Ablehnung seines Asylantrags versagt. Das BVerfG hat keine Einwände, obwohl beim BVerwG eine "Tatsachenrevision" zur Lage in Griechenland anhängig ist.
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