Weil Griechenland ihr Asyl gewährt hatte, durfte eine Frau dorthin abgeschoben werden. Das VG Frankfurt a.M. sieht zwar Defizite im hellenischen Asylsystem, befürchtet aber keine Benachteiligungen für alleinstehende Frauen.Sie werde klarkommen - selbst wenn sie vorerst schwarzarbeiten müsse.
Mehr lesenIn einem Zelt schlafen und den Lebensunterhalt erstmal in der sogenannten Schattenwirtschaft verdienen – das ist männlichen, alleinstehenden, gesunden Geflüchteten zumutbar, meint das BVerwG. Sie dürfen daher nach Griechenland abgeschoben werden.
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