Bei einem illegalen "Fun-Game-Automaten" kamen 440.000 Euro an Einsätzen zusammen, wovon abzüglich der Gewinnauszahlungen noch 150.000 übrigblieben. Laut dem OLG Bremen darf das Gericht nicht nur diesen Nettogewinn, sondern die Gesamtsumme der Einsätze einziehen.
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