Wollen Kliniken etwa sehr kleine Frühgeborene behandeln, müssen sie bestimmte Mindestmengen an Patienten vorweisen, die je nach Region teils schwer zu erreichen sind. Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg ziehen deshalb vor das BVerfG.
Mehr lesenWird eine paranoide Schizophrenie im Zielland nicht schulmedizinisch behandelt, kann dem VG Hannover zufolge ein Abschiebungsverbot bestehen. Gebetscamps, in denen solche Patienten angekettet würden und fasten müssten, seien jedenfalls unzumutbar.
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