Mittwoch, 22.10.2025
Wer zuerst kommt, entscheidet: Geschäftsverteilung gehört nicht in Hände des Senats

Gerichte dürfen Zuständigkeiten der Spruchkörper nicht durch "offene" Präsidiumsbeschlüsse regeln, deren Ergebnis die Senate beeinflussen können. Der BGH stellt klar: Die Zuständigkeiten müssen im Vorfeld generell feststehen – ansonsten droht ein Verstoß gegen das Recht auf den gesetzlichen Richter.

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