Das SG Darmstadt sieht Mounjaro zur Gewichtsreduktion als nicht erstattungsfähiges Lifestyle-Medikament an. Der gesetzliche Leistungsausschluss nach § 34 SGB V ist nach Auffassung der Kammer eindeutig, abschließend und verfassungsgemäß.
Mehr lesenVersicherte können keinen Neuromodulationsanzug von ihrer Krankenkasse verlangen. Das LSG Sachsen sieht darin eine neue Behandlungsmethode, für die bislang keine Empfehlung des G-BA vorliegt. Die Frage, ob das Gerät wirklich helfen könnte, spielte dabei vorerst keine Rolle.
Mehr lesenWer sich als gesetzlich Krankenversicherter nicht für das Sachleistungs-, sondern für das Kostenerstattungsprinzip entscheidet, vererbt im Todesfall auch seine Erstattungsansprüche gegen die Krankenkasse. Das BSG lehnt in diesen Fällen eine Anwendung des § 59 S. 2 SGB I ab.
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