Anwälte in einer Berufsausübungsgesellschaft können Schriftsätze für diese einfach signiert über das Gesellschaftspostfach an das Gericht übermitteln. Der BGH ließ offen, ob unterzeichnender und absendender Anwalt identisch sein müssen, sah die Identität aber durch das Nachrichtenjournal nachgewiesen.
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