Für die Beurteilung, ob eine Werbung den durchschnittlichen Verbraucher irreführt, ist der Gesamteindruck der Anzeige maßgebend. Der Bundesgerichtshof verlangt dabei die Würdigung jedes einzelnen Merkmals der beanstandeten Reklame. Wer einzelne Elemente nur isoliert betrachte, schöpfe den Prozessstoff nicht ausreichend aus.
Mehr lesen