Am 1. Juli 2025 haben sich in NRW die Zuständigkeiten für bestimmte Zivilverfahren geändert. Viele Anwälte haben aber gar nicht mitbekommen, dass Klagen und Rechtsmittel beim bisher zuständigen Gericht jetzt als unzulässig angesehen werden. Martin W. Huff über das Problem - und mögliche Lösungen.
Mehr lesenBei der Beförderung von Richtern und Richterinnen ist die Frauenförderung nachrangig. Im Konkurrentenstreit um einen Senatsvorsitz am OLG Frankfurt a.M. erklärt der VGH Kassel sie erst für relevant, wenn die Bewerber ansonsten gleichauf liegen.
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