Klausel zu Aufwendungsersatz ging zu weit: Maklerin geht leer aus
Pech für eine Immobilienmaklerin: Weil der "Aufwendungsersatz" ihren AGB zufolge auch Bürokosten umfassen sollte, bekommt sie nun gar keinen Lohn für ihre Tätigkeit. Denn: Die ganze Klausel sei nichtig, entschied das OLG Frankfurt a.M.
Sie nutzen noch den Interenet Explorer 11 (IE11) und wir empfehlen Ihnen, bis zum 15. Juni 2022 auf den neuen Browser „Microsoft Edge“ oder eine aktuelle Version eines anderen gängigen Internet-Browsers (Firefox, Chrome, usw.) umzusteigen. Wir folgen damit den Empfehlungen des Unternehmens Microsoft, das ebenfalls schrittweise begonnen hat, die Unterstützung dieser Browserversion einzustellen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Hotline unter der Telefonnummer 089-38189-421.