Anwälte und Anwältinnen, die einen Fachanwaltstitel anstreben, haben künftig mehr Zeit, um ihre praktischen Erfahrungen im gewählten Fachgebiet nachzuweisen. Die Satzungsversammlung – das Parlament der Rechtsanwaltschaft – hat eine Anhebung der Frist von drei auf fünf Jahre beschlossen.
Mehr lesen