Nächste Runde im Streit um die Umschlagfarbe der NJW. Das BPatG habe Vortrag der Antragstellerin nicht hinreichend berücksichtigt, meint der BGH. Nun müssen die Münchner Richter noch einmal klären, wie sie mit einem Gutachten umgehen, das die Bekanntheit des NJW-Orange im Markt bestätigt hat.
Mehr lesenDas BPatG hat den markenrechtlichen Schutz des NJW-Orange bestätigt. 85% der im Rahmen eines sogenannten Verkehrsgutachtensbefragten Juristen assoziierten den Orange-Ton mit einem juristischen Fachverlag. Die jahrzehntelange präsente Benutzung der Farbmarke hält der Senat für gerichtsbekannt.
Mehr lesenWenn es um ihre Firmenfarbe geht, verstehen große Unternehmen keinen Spaß. Das hat auch das Kölner Fernbusunternehmen Pinkbus zu spüren bekommen. Der Newcomer muss seine Busse farblich umgestalten, weil ihr bisheriger Farbton zu sehr dem Magenta der Deutschen Telekom ähnelt. Am 09.09.2020 begann das Start-up damit, seinen Fahrzeugen ein neues Farbdesign zu verpassen.
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