Dienstag, 29.4.2025
Mutter erhält beides: Bayerisches Familiengeld und österreichisches Betreuungsgeld

Ein Anspruch auf bayerisches Familiengeld besteht laut SG München auch dann, wenn die Mutter bereits österreichisches Betreuungsgeld erhält. Beide verfolgten unterschiedliche Zwecke und seien damit keine gleichartigen Leistungen.

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Donnerstag, 4.11.2021
Eltern können gleichzeitig Familienleistungen aus Bayern und Österreich erhalten

Auch Eltern, die österreichische Familienleistungen beziehen, haben Anspruch auf das bayerische Familiengeld. Die Leistungen schlössen sich mangels Vergleichbarkeit nicht aus, entschied das Sozialgericht München in einem am 04.11.2021 veröffentlichten Urteil. Anders als das Elterngeld oder das österreichische Kinderbetreuungsgeld diene das Familiengeld nicht der Existenzsicherung.

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