Kraftfahrzeughersteller dürfen den Zugriff von unabhängigen Werkstätten auf elektronische Fahrzeugdaten nicht an Bedingungen knüpfen, die das Unionsrecht selbst nicht vorsieht. Insbesondere hat es der EuGH nun verboten, den Zugang an eine Anmeldung über einen Unternehmensserver zu knüpfen.
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