Montag, 3.11.2025
Entlastungsstunden an Schulen: Mehr Arbeit ist nicht gleich Mehrarbeit

Weil sie 80 Stunden zu viel gearbeitet haben will, forderte die Lehrerin eines Gymnasiums einen Freizeit- oder Geldausgleich. Zu Unrecht, wie das OVG Münster entschied: Die schon gewährten Entlastungsstunden seien Kompensation genug.

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