Entlastungsstunden an Schulen: Mehr Arbeit ist nicht gleich Mehrarbeit
Weil sie 80 Stunden zu viel gearbeitet haben will, forderte die Lehrerin eines Gymnasiums einen Freizeit- oder Geldausgleich. Zu Unrecht, wie das OVG Münster entschied: Die schon gewährten Entlastungsstunden seien Kompensation genug.
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