Montag, 24.3.2025
Wegen Energiekrise: Höhere Gas-Preise für Neukunden waren unzulässig

Im Winter 2021/22 hatte Gasag Neukunden einen deutlich höheren Arbeitspreis berechnet als Bestandskunden. Zu Unrecht, hat nun das KG entschieden und damit einer Musterfeststellungsklage stattgegeben. Hunderte Verbraucher können ihr Geld aber noch nicht zurückverlangen.

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Dienstag, 8.3.2022
Energiegrundversorger darf teurere Tarife für Neukunden anbieten

Ein Energieversorgungsunternehmen kann in seiner Preisgestaltung bei der Grund- und Ersatzversorgung im Sinne des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) zulässigerweise zwischen Alt- und Neukunden unterscheiden. Der Grundversorger müsse nicht alle Kunden zu gleichen Preisen beliefern, entschied das Oberlandesgericht Köln mit Beschluss vom 02.03.2022.

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