Im Winter 2021/22 hatte Gasag Neukunden einen deutlich höheren Arbeitspreis berechnet als Bestandskunden. Zu Unrecht, hat nun das KG entschieden und damit einer Musterfeststellungsklage stattgegeben. Hunderte Verbraucher können ihr Geld aber noch nicht zurückverlangen.
Mehr lesenEin Energieversorgungsunternehmen kann in seiner Preisgestaltung bei der Grund- und Ersatzversorgung im Sinne des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) zulässigerweise zwischen Alt- und Neukunden unterscheiden. Der Grundversorger müsse nicht alle Kunden zu gleichen Preisen beliefern, entschied das Oberlandesgericht Köln mit Beschluss vom 02.03.2022.
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