Mittwoch, 12.11.2025
Mama statt Berufsbetreuer: Wünsche sind zu berücksichtigen

Entgegen den Wünschen einer geistig behinderten Frau bestellte das Gericht für die Verhinderungsbetreuung einen Berufsbetreuer – die Mutter der Frau sei ungeeignet. Zu voreilig, meint der BGH: Die Mutter hätte zu den Vorwürfen erst angehört werden müssen.

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