Mittwoch, 22.10.2025
Akteneinsicht: pdf-Datei auch bei Fotos ausreichend

Einsicht in eine bei Gericht elektronisch geführte Akte wird in der Regel durch Übersendung einer pdf-Datei der Akte gewährt. Das ist nicht zu beanstanden, und zwar auch dann nicht, wenn die Akte auch Fotos enthält, meint das OLG Frankfurt a.M.

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