Gesetzliche Krankenkassen müssen erst ab Juli 2021 die Kosten für eine Kryokonservierung von Eizellen übernehmen. Auf das frühere Inkrafttreten der Kryo-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses ist nicht abzustellen, wie das LSG Nordrhein-Westfalen klarstellt.
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