Bei einem illegalen "Fun-Game-Automaten" kamen 440.000 Euro an Einsätzen zusammen, wovon abzüglich der Gewinnauszahlungen noch 150.000 übrigblieben. Laut dem OLG Bremen darf das Gericht nicht nur diesen Nettogewinn, sondern die Gesamtsumme der Einsätze einziehen.
Mehr lesenDer BGH hat gegen einen Mann und eine Frau, die gemeinsam mit einem Dritten wegen des Vertriebs volksverhetzender Bücher verurteilt worden waren, deutlich höhere Einziehungsbeiträge festgesetzt. Über ihre Strafen muss das OLG neu entscheiden.
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