Am späten Abend entdeckt ein Mann einen Einbrecher in seinem Haus. Der kann zwar entkommen - doch seine Flucht endet schnell.
Mehr lesenDer Nachweis des äußeren Bildes eines Einbruchsdiebstahls, den der Versicherungsnehmer erbringen muss, setzt laut BGH keine Stimmigkeit der gefundenen Spuren voraus. Insbesondere müssten sich nicht alle Spuren finden, die typischerweise auftreten. Der BGH bekräftigt damit eine ältere Entscheidung.
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