Dienstag, 2.12.2025
Herausgabeersuchen: Keine Androhung von Zwangsmitteln gegen Notar

In einem Steuerstrafverfahren erging gegen einen Notar ein richterliches Herausgabeersuchen – mit Androhung von Zwangsmitteln. Zu Unrecht, monierte das LG Nürnberg-Führt. Zwangsmittel gegen einen Notar als zeugnisverweigerungsberechtigte Person seien unzulässig.

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