Luxemburg rügt die Gebührenbeschlüsse der EU-Kommission zu Facebook, Instagram und Tiktok. Es geht jedoch nur um einen formellen Fehler. Die Plattformen müssen vorerst weiter zahlen.
Mehr lesenEine Online-Plattform erhält auch dann Kenntnis von einer Persönlichkeitsrechtsverletzung, wenn sie die Informationen nicht über das vom Digital Services Act verlangte Meldeverfahren bekommt. Entscheidend ist laut KG der Inhalt der Anzeige – nicht der gewählte Übermittlungsweg.
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