Donnerstag, 19.12.2024
Familienzulagen: Arbeitnehmer aus Drittstaat hat Recht auf Gleichbehandlung

Für ihre Arbeit aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen dürfen Familienzulagen für in einem Drittstaat geborene Kinder nicht deshalb versagt werden, weil deren rechtmäßige Einreise nicht nachgewiesen ist. Laut EuGH verstößt das gegen ihr unionsrechtlich vorgesehenes Recht auf Gleichbehandlung.

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