Montag, 1.12.2025
Späte Berufungsbegründung: So eilig kann es ja nicht gewesen sein!

Erst ein Eilverfahren anstrengen, dann aber bei der Berufungsbegründung trödeln? Ein Widerspruch in sich, findet das OLG Frankfurt a.M. Der Eilantrag war damit zum Scheitern verurteilt.

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