Weil er keinen Laptop hatte, druckte ein Pflichtverteidiger eine über 7.000 Seiten umfassende Akte aus. Die Kopierkosten wollte er erstattet haben. Für eine Dokumentenpauschale bestehe aber wegen der Digitalisierung – bis auf Ausnahmefälle – kein Anlass mehr, erklärte das OLG Nürnberg.
Mehr lesenScannen Anwälte Dokumente, etwa Gerichtsakten, zur digitalen Bearbeitung ein, begründet das keinen Anspruch auf Erstattung einer Dokumentenpauschale. Denn eingescannte Dokumente seien keine Kopien im Sinn des Auslagentatbestands Nr. 7000 VV RVG, entschied das OLG Bamberg.
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