Ein Angeklagter stahl vier Packungen Rumpsteaks bzw. Entrecôte im Wert von insgesamt 33,19 Euro. Nur ein Diebstahl geringerwertiger Sachen, so das OLG Braunschweig, das die Grenze für die Geringwertigkeit aufgrund der Preisentwicklung mittlerweile bei 40 Euro ansetzt.
Mehr lesenDa half es dem Beamten auch nicht, dass er einen Teil der Beute an seine Dienststelle verfüttert hatte: Das VG Trier entfernte den Streifenpolizisten, der nach einem Unfall Massen von Käse in einen Polizeibus geladen hatte, aus dem Beamtenverhältnis.
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