Ein in der DDR geborener, heute 54-Jähriger wollte einen Mann als seinen leiblichen Vater feststellen lassen, den seine Mutter deshalb bereits in der DDR erfolglos verklagt hatte. Er bekam dafür aber keine Verfahrenskostenhilfe – wegen einer EGBGB-Regelung. Seine Verfassungsbeschwerde hielt das BVerfG für unzulässig.
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