Eine Familie konnte eine Kreuzfahrt coronabedingt nicht antreten. Das OLG sprach ihnen die Rückzahlung des kompletten Reisepreises zu. Nicht so der BGH: Eine Corona-Infektion sei kein außergewöhnlicher Umstand, das Risiko liege bei den Reisenden. Ein Rückgriff auf allgemeine Regeln sei ausgeschlossen.
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