Freitag, 30.1.2026
Mitarbeiterin in Corona-Quarantäne: Arbeitgeber bekommt keine Erstattung nach dem IfSG

Das BVerwG hat entschieden: Wer sich wegen einer Corona-Infektion behördlich in Isolation begeben musste, war auch ohne Symptome arbeitsunfähig krank. Bestehe aber ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung, liege kein Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz vor: Arbeitgeber gehen leer aus.

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