Freitag, 27.9.2024
"Compact TV"-Moderatorin kann nicht Lehramtsreferendarin bleiben

Eine Lehramtsreferendarin hatte vor ihrer Einstellung verschwiegen, dass sie als Moderatorin für "Compact TV" gearbeitet hat. Deshalb wurde ihre Ernennung zur Beamtin auf Widerruf wegen arglistiger Täuschung zurückgenommen. Zu Recht, bestätigte nun das OVG Berlin-Brandenburg in einem Eilverfahren.

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