Zwei Cannabishändler frohlockten bei der Einführung des KCanG, weil Cannabishandel aus dem BtmG herausfiel und das deutsche Strafrecht im Ausland nur den unbefugten Vertrieb von Betäubungsmitteln bestraft. Der BGH machte ihnen aber einen Strich durch die Rechnung.
Mehr lesenDas KG hat entschieden, dass auch Strafgefangene von den neuen Regeln des Konsumcannabisgesetzes profitieren und Cannabis besitzen dürfen. Die zentrale Frage: Ist die Gefängniszelle der gewöhnliche Aufenthalt im Sinne des Gesetzes? Das Gericht meint, ja.
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