Das BAG hatte darüber zu entscheiden, ob für die Betriebsratswahl eines Discounters eine reine Briefwahl angeordnet werden durfte. Und zog hierfür enge Grenzen.
Mehr lesenWas der Wahlvorstand wusste oder nicht wusste, bevor er Briefwahlunterlagen verschickte, muss ein Gericht streng überprüfen. Das hat das BAG entschieden und sich damit gegen die pragmatische Lösung des LAG gestellt. Warum die gesetzliche Regelung aber nicht mehr zeitgemäß ist, erläutert Prof. Richard Giesen.
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